Ausbildungsbegleitung

Wir begleiten Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren.Soll eine Ausbildung gelingen, benötigt der Jugendliche mit einer Sehschädigung oder einem besonderen Förderbedarf im Bereich «Sprechen – Begegnen» auch nach der Schulzeit fachkompetente Begleitung und Unterstützung durch den SONNENBERG. Unser Fachpersonal ist sozialpädagogisch, psychologisch, didaktisch-methodisch sowie blinden- und sehbehindertenspezifisch geschult.

Das Personal ist sozialpädagogisch, psychologisch, didaktisch-methodisch sowie blinden- und sehbehindertenspezifisch geschult.Wir begleiten Jugendliche, die eine Ausbildung absolvieren, sei es als Lernende in einem Betrieb oder als Schülerin oder Schüler einer weiterführenden Schule, einem Gymnasium, einer Handelsschule usw. Wir begleiten auch Jugendliche, die während ihrer Volksschulzeit an ihrem Wohnort die Schule besuchten und während dieser Zeit durch Fachpersonen des SONNENBERG unterstützt und begleitet wurden.

Die Jugendlichen werden vor Beginn der Ausbildungsbegleitung durch einen Berufsberater der Invalidenversicherung beraten. Dieser ist auch für die Kostengutsprache bei der Invalidenversicherung verantwortlich. Der Umfang der Begleitung wird zusammen mit dem Berufsberater und den Lehrpersonen festgelegt. Die Unterstützung richtet sich inhaltlich und zeitlich nach dem Ausbildungsprogramm und dem Unterstützungsbedarf der Jugendlichen.
Die Begleitung und Unterstützung kann im SONNENBERG, in der Berufsschule und/oder am Arbeitsplatz stattfinden.

Unsere Leistungen

  • Adaptieren von Skripts, Büchern, Skizzen und anstehenden Prüfungen für die sehgeschädigten Jugendlichen.
  • Kontakt mit Schulen resp. Lehrpersonen und Schulleitung sowie Ausbildungsbetrieben.
  • Einrichten von Arbeitsplätzen in Schulen und Ausbildungsbetrieben unter Einbezug entsprechender Fachleute.
  • Aufgabenhilfe, Stützunterricht. Freizeitanimation.
  • Hilfe zur Lebensbewältigung trotz der Behinderung.
  • Soziale Kompetenz fördern.
  • Lernziele überprüfen und Berichterstattung an Schulleitungen und Berufsberatungsstellen der Invalidenversicherung.
  • Ansprechen von Problemen im Zusammenhang mit der Ausbildung und Anregung allfälliger Massnahmen.
  • Beizug der Berufsberatungsstellen der Invalidenversicherung beim Entscheid über Massnahmen, wie z.B. Wiederholungen, Änderung des Lehrvertrages oder Abbruch der Ausbildung.

Auskünfte zu diesem Angebot erhalten Sie von unserer Leitung Begleitende Dienste:

Tel. 041 767 78 33